Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Föhr
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Kosten

Für Sie als Rechtssuchenden ist es natürlich wichtig zu wissen, was die rechtliche Beratung kostet. Die auf Sie zukommenden Kosten richten sich nach Ihrem Auftrag, nach Ihrem Erfolg und nach Ihren finanziellen Möglichkeiten. Im Folgenden habe ich einige Beispiele aufgeführt. Da die Gebühren teilweise sehr umfangreich gesetzlich geregelt sind, kann ich hier nur einige Standardfälle aufführen. Selbstverständlich kläre ich mit Ihnen vor Mandatsannahme ab, welche Kosten möglicherweise auf Sie zukommen können.

Beratung

Sie wünschen eine rechtliche Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens:

Wenn Sie sich mit Ihren finanziellen Mitteln Rechtsrat für Ihr privates Anliegen nicht leisten können und keine andere Hilfe zur Verfügung steht, können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. In diesem Fall bezahlen Sie bei mir lediglich 10 € für die außergerichtliche Unterstützung.
Der Beratungshilfeschein muss vor Beginn der Beratung beantragt worden sein.

Wenn Sie finanziell besser gestellt sind, wird eine Gebührenvereinbarung getroffen. Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstand und dem Umfang der Beauftragung.  

Verbraucher zahlen für eine Erstberatung jedoch maximal 190 €, für eine weitere Beratung maximal 250 €. Die genaue Beratungsgebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand und der Bedeutung Ihres Problems, weshalb in der Regel für eine Erstberatung die 190 € nicht erreicht werden. Sollten Sie mich nach der Abrechnung für das weitere Verfahren mit der Vertretung betrauen, wird die Erstberatungsgebühr auf die von Ihnen zu zahlenden Gebühren angerechnet, so dass Sie sich diesen Schritt in Ruhe überlegen können.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren muss wie alle gerichtlichen Verfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Dieses ist sehr unübersichtlich und für den Rechtssuchenden kaum verständlich.   

Grundsätzlich berechnen sich die Gebühren nach dem Streitwert, der teilweise erst noch vom Gericht festgelegt wird. Deshalb kann im Voraus in den meisten Fällen nur eine grobe Kostenanalyse gemacht werden.

Beispiel: Sie möchten im gerichtlichen Mahnverfahren 300 € geltend machen. Der Streitwert beläuft sich somit auf 300 €.  Für den Antrag auf Mahnbescheid berechne ich Ihnen nach der RVG VV eine 1,0 Verfahrens-gebühr in Höhe von 25 €. Hinzu kommt eine Auslage in Höhe von 5 € und die Umsatzsteuer in Höhe von 5,70 €. In diesem Beispiel bezahlen Sie mir für den Antrag auf Mahnbescheid 35,70 €. Außerdem bezahlen Sie 23 € Gerichtsgebühren. Wenn Sie mit dem Mahnbescheid Erfolg haben, bekommen Sie diese Beträge von der Gegenseite erstattet.

Prozesskostenhilfe

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, ein Gerichtsverfahren anzustrengen, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht überprüft im Rahmen des Antrags, ob Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat. Wenn Ihr Anliegen erfolgversprechend erscheint, bekommen Sie Prozesskostenhilfe. Das bedeutet, dass je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten die Kosten für das Verfahren und die Anwaltsgebühren von der Staatskasse voll übernommen werden oder Ratenzahlung gewährt wird.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die Ihr rechtliches Problem abdeckt, wird diese die Kosten des Rechtsstreits bis auf die häufig vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen. Doch Vorsicht beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung:

  • Die Rechtsschutzversicherung muss vor Eintritt Ihres rechtlichen Problems abgeschlossen worden sein. Ansonsten tritt die Versicherung nicht ein.
  • Die teuerste Rechtsschutzversicherung nützt Ihnen nichts, wenn Ihr Problem nicht abgedeckt wird.
  • Nicht jeder Rechtsschutzversicherer bietet den gleichen Service. Einige Rechtsschutzversicherer verweigern einfach den Kontakt mit dem Rechtsanwalt bzw. bezahlen nicht die gesetzlich festgelegten Gebühren, so dass für Sie weiterer Ärger ins Haus steht, da Sie als Mandant zunächst für die Gebühren haften. Wenn Sie sich ein Bild über die Arbeitsweise und Seriosität der Rechtsschutzversicherer machen wollen, so finden Sie eine gute Aufstellung unter www.rsv-blog.de.

Bei der Wahl einer seriösen Rechtsschutzversicherung helfe ich Ihnen aber auch gerne weiter.

Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Föhr | info@kanzlei-foehr.de